05.08.2022 / Kapital & Arbeit

Kabinett billigt Verordnung zur Gasumlage

Berlin. Die Bundesregierung hat die geplante Gasumlage auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte dazu am Donnerstag im schriftlichen Umlaufverfahren die nötige Rechtsverordnung. Ziel sei es, in der Energiekrise Insolvenzen und Lieferausfälle in der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Abend in Berlin mit.

Die Rechtsverordnung wird voraussichtlich Mitte August in Kraft treten. Sie greift dann ab dem 1. Oktober und endet am 1. April 2024. Zehn Prozent der Kosten müssten die betroffenen Versorger dauerhaft stemmen.

Die Branche steht unter Druck, weil die günstigen Gaslieferungen aus Russland deutlich reduziert wurden. Nun müssen die Unternehmen für wesentlich mehr Geld auf die Schnelle anderswo Gasmengen einkaufen, um ihre Kunden bedienen zu können. Das hat Deutschlands größten Gasimporteur Uniper bereits derart in Schieflage gebracht, dass der Staat einsteigen muss.

Regierungs- und Koalitionskreisen zufolge war zuletzt noch nicht geklärt, wie die Umlage auf Kunden mit Festpreisverträgen angewendet werden soll. Durch die Umlage sollen 90 Prozent der Extrakosten der Importeure an alle Kunden weitergegeben werden, und zwar mit einem gleichen Betrag pro Kilowattstunde für jeden. Für einen vierköpfigen Haushalt könnte dies Zusatzkosten von bis zu 1.000 Euro bedeuten – zusätzlich zu den bereits jetzt im Vertrag mit bestimmten Fristen möglichen Preiserhöhungen.

Die genaue Höhe der Umlage soll Mitte August veröffentlicht werden. Sie soll zwischen 1,5 und fünf Cent je Kilowattstunde liegen. Derzeit kostet eine Kilowattstunde laut Vergleichsportal Verivox durchschnittlich etwa 26 Cent, vor einem Jahr waren es noch weniger als sechs Cent gewesen. Die Verordnung regelt auch, dass die Umlage alle drei Monate neu angepasst wird – je nachdem wie hoch die Ersatzbeschaffungskosten der Importeure sind. (Reuters/jW)

https://www.jungewelt.de/artikel/432149.kabinett-billigt-verordnung-zur-gasumlage.html