25.04.2022 / Inland / Seite 2

Hinweis

In einem Interview mit dem Titel »Bei Völkerrechtsbruch misst die EU mit zweierlei Maß« (jW vom 8.4.2022) stellt unser Gesprächspartner fest, dass wohl auch das deutsche Unternehmen IFM Electronic GmbH am Unterhalt eines Förderbandes in der besetzten Westsahara beteiligt sei, mit dem völkerrechtswidrig Ausplünderung stattfindet. Damit ist nicht gemeint, dass das Unternehmen etwa Wartungsarbeiten in diesem Zusammenhang ausführt, sondern dass elektronische Bauteile des Unternehmens die Unterhaltung, also Nutzung des 100 Kilometer langen Förderbandes erst möglich machen. IFM Electronic GmbH aus Essen teilte uns nun mit: »Wo genau unsere Kunden die gekauften ifm-Produkte einsetzen, wissen wir naturgemäß in vielen Fällen nicht. Keinesfalls kann aber eine Lieferung von Produkten als Betrieb oder Unterhalt einer Maschine oder Anlage unserer Kunden angesehen werden.« Redaktion junge Welt

https://www.jungewelt.de/artikel/425178.hinweis.html