Brüssel. Im Streit um Polens Rechtsstaatlichkeit hat die EU-Kommission am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eingeleitet. Diesmal geht es um zwei Urteile des polnischen Verfassungsgerichts, die den Vorrang von EU-Recht vor nationalem Recht in Frage stellen. Die rechtskonservative Regierung und die EU-Kommission streiten seit Jahren über die sogenannten Justizreformen des Landes. Schon jetzt hat die Brüsseler Behörde, die in der EU die Einhaltung von EU-Recht überwacht, mehrere Verfahren gegen Warschau eingeleitet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht. (dpa/jW)