15.09.2021 / Inland

Neuregelungen zu »Pandemielage« in Kraft

Berlin. Die von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuregelungen zu den Bewertungskriterien der Lage der Coronapandemie und zu Auskünften zum Impfstatus von Beschäftigten sind am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet worden und treten damit an diesem Mittwoch in Kraft. Demnach soll von Beschäftigten in Kindertagesstätten, Schulen und Pflegeheimen künftig für die Zeit der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ abgefragt werden können, ob sie geimpft sind.

Zur Lageeinschätzung der Pandemie soll künftig die Zahl der Corona-Patienten in Kliniken maßgebend sein und die bisherige Orientierung an der Anzahl von Coronainfektionen ablösen, die aufgrund fortgeschrittener Impfungen in der Bevölkerung nicht mehr als so aussagekräftig gelten. Künftig sollen jedoch auch „weitere Indikatoren“ berücksichtigt werden. So sollen Bundesländer jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen an Infektionszahlen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen könnten.

Immer mehr Bundesländer unterscheiden bei den Regelungen zur Eindämmung des Pandemiegeschehens derweil stärker zwischen geimpften und ungeimpften Personen. Am Dienstag wurden von den Ländern Hessen, Sachsen-Anhalt, Berlin, Brandenburg und Sachsen neue Möglichkeiten für Betreiber und Veranstalter angekündigt, wonach für negativ getestete Personen der Zugang zu Innenräumen beschränkt werden könnte, Geimpfte und Genesene aber Zugang erhielten. (dpa/jW)

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