14.04.2021 / Sport / Seite 16

Kontaktlos

Berlin. Die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat auch Auswirkungen auf den Sport. Wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, soll nur die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein, und zwar nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Durch die vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen ist es von 21 bis fünf Uhr auch verboten, alleine zu joggen. Ausnahmen gelten für Berufs- und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader. (dpa/jW)

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