05.02.2021 / Inland

Urteile im Prozess gegen »zweite Reihe« der »Gruppe Freital«

Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden hat drei Männer und eine Frau im Zusammenhang mit der neonazistischen »Gruppe Freital« verurteilt. Der Staatsschutzsenat verhängte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gegen einen 27jährigen, der nach Überzeugung der Richter an zwei Anschlägen beteiligt war. Ein 53jähriger sowie ein 31jähriger wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Sachbeschädigung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu je zwei Jahren auf Bewährung verurteilt, eine 31jährige dafür zu sechs Monaten auf Bewährung. Die Urteile gegen die Akteure der »zweiten Reihe« der Gruppe sind nicht rechtskräftig. (dpa/jW)

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