06.02.2021 / Feuilleton / Seite 11

Die Schwächsten am Schluss

Nach langen Diskussionen hat sich die Bundesregierung auf Hilfen für kurzzeitig Beschäftigte in der Kulturszene wie etwa Schauspieler verständigt. Neben den »Soloselbständigen« und den unselbständig Beschäftigten sollen auch die »kurz befristet Beschäftigten in den darstellenden Künsten« Hilfen von bis zu 7.500 Euro für Januar bis Juni 2021 beantragen können, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heißt. Damit werden nicht festangestellte Schauspielerinnen und Schauspieler unterstützt. Sie waren bei den Hilfsprogrammen bisher durch das Raster gefallen, weil sie jeweils nur für Gastspiele an Theatern oder für Filme beschäftigt sind. Daraus ergibt sich wegen kurzer Beschäftigungszeiten kein Anspruch auf Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld. (dpa/jW)

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