12.01.2021 / Inland

Kinderrechte ins Grundgesetz: Union und SPD finden Kompromiss

Berlin. Die Rechte von Kindern sollen nach dem Willen der Regierungskoalition bald ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Darauf haben sich Union und SPD nach Angaben von Justizministerin Christine Lambrecht geeinigt. »Nach langem Ringen haben wir jetzt eine Formulierung gefunden, die für beide Seiten akzeptabel ist«, teilte die SPD-Politikerin am Montag abend mit. Jetzt müssten zügig die nächsten Schritte folgen, damit die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könne.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios ist eine Erweiterung von Artikel 6 der Verfassung, in dem das Verhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat geregelt ist, um folgende Formulierung geplant: »Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.« In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf Lambrechts lag lange vor. Diesen hatte die Union aber als zu weitgehend abgelehnt.

In Regierungskreisen wurde der Deutschen Presseagentur bestätigt, dass es an diesem Dienstag noch ein abschließendes Treffen der zuständigen Fachpolitiker geben solle. Um die Verfassung zu ändern, braucht es Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat, also auch die Zustimmung von Oppositionsparteien. (dpa/jW)

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