08.09.2020 / Inland / Seite 2

Bewährungsstrafe für Neonazi gefordert

Halle. Im Prozess gegen den Neonazi Sven Liebich in Halle hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von einem Jahr gefordert, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Das sagte am Montag ein Sprecher des Amtsgerichts Halle. Die Verteidigung des Angeklagten habe einen Freispruch in allen Punkten gefordert. Die Nebenklage sehe eine Freiheitsstrafe als angemessen an, habe aber kein konkretes Strafmaß genannt. Am 14. September wird das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft Liebich Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung und üble Nachrede vor. (dpa/jW)

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