01.08.2020 / Inland

Berlin: Gericht stellt Stichtagsregelung bei »Mietendeckel« in Frage

Berlin. Das Berliner Landgericht hält den Berliner »Mietendeckel« zwar für verfassungsgemäß, stellt aber die sogenannte Stichtagsregelung in Frage. Die vom Staat festgelegten Obergrenzen für Mieten gelten nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil nicht rückwirkend seit 18. Juni 2019, sondern erst seit Inkrafttreten des Mietendeckelgesetzes am 23. Februar 2020. Daher sei eine höhere als die am Stichtag vereinbarte oder geltende Miete erst ab März 2020 verboten, so das Gericht. Mieterhöhungen wären demnach also bis März rechtens.

Mit dem bundesweit bisher einmaligen »Mietendeckel«-Gesetz waren die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen eingefroren worden – und zwar auf dem Niveau vom 18. Juni 2019. An dem Tag hatte der Senat erste Eckpunkte zum Deckel vorgelegt. Ab 2022 dürfen die Bestandsmieten höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. (dpa/jW)

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