18.07.2020 / Inland / Seite 5

»Mietendeckel«: Senat setzt auf Gerichtsurteil

Berlin. Bei der rechtlichen Bewertung des »Mietendeckels« setzt der Berliner Senat auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Seine Anwälte regten deshalb beim Verfassungsgerichtshof des Landes an, das dortige Verfahren bis zu einem Urteil aus Karlsruhe auszusetzen, sagte eine Senatssprecherin am Freitag. Das Bundesverfassungsgericht sei schon länger mit der Thematik befasst als das Gericht in Berlin, hieß es zur Begründung. In Berlin sind seit dem 23. Februar Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. (dpa/jW)

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