03.07.2020 / Kapital & Arbeit

Hartz-IV-Beziehern drohen wieder Sanktionen

Nürnberg. Hartz-IV-Beziehende müssen ab sofort wieder mit Sanktionen rechnen, sollten sie gegen Auflagen der Jobcenter verstoßen. Eine entsprechende Weisung hat die Bundesagentur für Arbeit in Absprache mit dem Bundesarbeitsministerium am Donnerstag an die Jobcenter herausgegeben, wie ein Sprecher der Bundesagentur in Nürnberg bestätigte. Hintergrund sei die Wiederöffnung der Jobcenter für den Publikumsverkehr. Die Aussetzung der Sanktionen sei vor allem erfolgt, weil Betroffene nicht in die Jobcenter kommen konnten.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband (PW) kritisierte die Weisung am Donnerstag scharf. Die Sanktionspraxis sei vom Bundesverfassungsgericht grundlegend infrage gestellt worden, eine notwendige gesetzliche Neuregelung stehe aus. »Sanktionen sind kontraproduktiv und treiben Menschen ins Elend«, sagte PW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Es zeuge von außergewöhnlicher Kaltherzigkeit oder aber Lebensferne, wenn Menschen nicht nur finanzielle Soforthilfe verweigert, »sondern nun auch noch mit Leistungskürzungen gedroht wird«, so Schneider.

Der Verband fordert eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze und die komplette Abschaffung von Sanktionen. »Es wird höchste Zeit, dass wir diese antiquierte Rohrstockpädagogik aus dem vorletzten Jahrhundert überwinden und zu einem den Menschen zugewandten sanktionsfreien Hilfesystem gelangen«, erklärte Schneider. (dpa/jW)

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