28.05.2020 / Kapital & Arbeit

Klage gegen Umschuldung griechischer Staatsanleihen gescheitert

Karlsruhe. Wegen der Umschuldung griechischer Staatsanleihen im Zuge der Haushaltskrise des Landes können Käufer nicht vor deutschen Gerichten auf Schadenersatz klagen. Der im Jahr 2012 beschlossene Zwangsumtausch unterliege als »hoheitliche Maßnahme eines ausländischen Staats nicht der deutschen Gerichtsbarkeit«, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Es nahm deshalb eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht zur Entscheidung an.

Der BGH hatte Ende 2017 die Schadenersatzklage der beiden Kläger abgewiesen. Sie hatten griechische Staatsanleihen gekauft, bevor im Februar 2012 das griechische Parlament wegen der Haushaltskrise des Landes ein Gesetz verabschiedete, wonach Anleger zwangsweise in eine Umschuldung der Staatsanleihen einbezogen werden konnten. Dadurch verloren die Anleihen an Wert. Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass das Urteil des BGH die Kläger nicht in ihren Rechten verletze. (AFP/jW)

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