15.05.2020 / Feminismus / Seite 15

Acht Jahre Haft für Femizid

Bonn. Das Bonner Schwurgericht hat einen 41jährigen wegen der Tötung seiner Ehefrau mit 18 Messerstichen zu acht Jahren Haft verurteilt. Es sprach den gelernten Schweißer am Montag wegen Totschlags schuldig – anders als bei richterlich als Mord bewerteten Taten werden hierfür zeitlich begrenzte Haftstrafen verhängt. Das Motiv soll Eifersucht gewesen sein, was mitunter nicht als »niedriger Beweggrund« im Sinne der juristischen Mordmerkmale bewertet wird. Die 28jährige Frau war im November 2019 umgebracht worden. Die Verteidigung hatte lediglich vier Jahre Haft gefordert. (dpa/jW)

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