07.05.2020 / Inland / Seite 4

Normenkontrollklage gegen »Mietendeckel«

Berlin. Der Berliner »Mietendeckel« landet vor dem Bundesverfassungsgericht. 284 Bundestagsabgeordnete von CDU, CSU und FDP reichten am Mittwoch eine Normenkontrollklage beim Gericht in Karlsruhe ein, wie der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak mitteilte. Die Parlamentarier sehen in der Berliner Regelung einen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Das Abgeordnetenhaus in Berlin hatte Ende Januar mit der Regierungsmehrheit von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Nur Neubauten seit 2014 und öffentlich geförderte Wohnungen sind davon ausgenommen. Bei stark überteuerten Mieten weit über den festgelegten Obergrenzen kann eine Absenkung erzwungen werden. Zuvor hatte sich im März bereits das Landgericht Berlin an die Verfassungsrichter gewandt, weil es den »Mietendeckel« für grundgesetzwidrig hält. (Reuters/AFP/jW)

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