15.04.2020 / Inland

Urteile gegen »Revolution Chemnitz« werden überprüft

Dresden. Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden gegen Mitglieder der rechtsterroristischen Vereinigung »Revolution Chemnitz« werden vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft. Alle acht Angeklagten haben Revision eingelegt, wie eine OLG-Sprecherin am Dienstag auf Anfrage sagte. Bis zu einer Entscheidung werde es aber dauern. So habe der Staatsschutzsenat wegen der Länge des Verfahrens für die schriftliche Urteilsbegründung mehrere Monate Zeit.

Die 22 bis 32 Jahre alten Männer waren im März zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen bei allen Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an, beim deren Kopf zudem den Tatbestand der Gründung einer solchen Gruppe. Fünf der Männer wurden zudem wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt, einer wegen Körperverletzung. Drei der Angeklagten kamen vorerst unter Auflagen frei.

Die Bundesanwälte hatten Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren beantragt und den Beschuldigten eine »offen nationalsozialistische Gesinnung« attestiert. Die Verteidiger hatten Freisprüche oder mildere Strafen gefordert. (dpa/jW)

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