09.04.2020 / Inland

Gericht kippt Osterreiseverbot in Mecklenburg-Vorpommern

Greifswald/Schwerin. Einwohner Mecklenburg-Vorpommerns dürfen zu Ostern nun doch Tagesausflüge zu den Ostseeinseln, zur Küste und in die Seenplatte machen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald kippte am Donnerstag überraschend in zwei Eilverfahren das von der Landesregierung verfügte Reiseverbot für die heimische Bevölkerung.

Wie das Gericht am Abend mitteilte, wurde der umstrittene Paragraf 4a der Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache außer Vollzug gesetzt. Dieser Paragraf war erst am Mittwoch in die Verordnung eingefügt worden, um die verbotenen Reiseziele zu präzisieren. (dpa/jW)

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