08.04.2020 / Inland

Bericht: Regierung plant Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes

Düsseldorf. Die Bundesregierung plant wegen der Coronapandemie für bestimmte »systemrelevante Berufe« offenbar »Lockerungen« des Arbeitszeitgesetzes. »Zur Bewältigung dieses außergewöhnlichen Notfalls, der bundesweite Auswirkungen hat, können für eine befristete Zeit auch längere Arbeitszeiten, kürzere Ruhezeiten sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen für bestimmte Tätigkeiten notwendig sein«, zitierte das Handelsblatt am Dienstag aus einem Referentenentwurf für eine Covid-19-Arbeitszeitverordnung. Erarbeitet habe ihn das Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium. Die Verordnung ist dem Bericht zufolge bis Ende Juni befristet. Demnach darf die Arbeitszeit in bestimmten Berufen auf bis zu zwölf Stunden verlängert werden. Die tägliche Ruhezeit könne von elf auf neun Stunden verkürzt werden.

Die DGB-Einzelgewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sprach sich deutlich gegen die Regierungspläne aus. In einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung sagte deren Vorsitzender Guido Zeitler: »In der Lebensmittelindustrie wäre aktuell jede Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes unnötig und grundfalsch.« Die Beschäftigten arbeiteten bereits seit Wochen »längst am Limit«, so Zeitler. (AFP/jW)

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