05.02.2020 / Inland

OLG weist Klage gegen antijüdisches Kirchenrelief zurück

Naumburg. Das antijüdische Relief an der Wittenberger Stadtkirche in Sachsen-Anhalt muss vorerst nicht entfernt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg wies am Dienstag die Berufungsklage eines Mannes gegen die evangelische Stadtkirchengemeinde zurück. Die als »Judensau« bezeichnete Schmähplastik aus dem 13. Jahrhundert sei isoliert betrachtet eine Beleidigung; als Teil eines heutigen Mahnmals mit Erklärtafel habe sie aber keinen beleidigenden Charakter mehr, hieß es in der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters Volker Buchloh.

Zugleich ließ der 9. Zivilsenat des OLG eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Kläger Michael Dietrich Düllmann ist Mitglied einer jüdischen Gemeinde in Deutschland. Er hatte argumentiert, die Schmähplastik sei eine Beleidigung von Menschen jüdischen Glaubens, diffamiere das Judentum und symbolisiere täglich den Antisemitismus in der Kirche und in der Gesellschaft.

Zum aktuellen Gerichtsurteil erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster: »Das Oberlandesgericht Naumburg hat entschieden, dass das ›Judensau‹-Relief an der Stadtkirche in Wittenberg hängen bleiben darf. Umso mehr bedarf es der Anbringung einer Tafel, die das Schmährelief eindeutig erläutert und in den historischen Kontext einordnet.« Antijüdische Plastiken gibt es in Deutschland beispielsweise auch am Kölner Dom. (dpa/jW)

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