12.12.2019 / Inland

Journalist hat Anspruch auf Einsicht in Brunner-Akten

Leipzig. Der Verfassungsschutz muss einem Journalisten Zugang zu Akten über den deutschen Kriegsverbrecher Alois Brunner gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Das Leipziger Gericht verwarf eine Revision des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses hatte die Weigerung des Inlandsgeheimdienstes, dem Journalisten der Bild die Akteneinsicht zu gewähren, für teilweise rechtswidrig erklärt. Das gelte für alle Akten, die älter als 30 Jahre sind. Der Reporter erhofft sich neue Erkenntnisse über Brunner und etwaige Unterstützer und Helfer. Der SS-Hauptsturmführer und enge Mitarbeiter des 1962 in Israel hingerichteten Adolf Eichmann hatte sich 1954 aus der Bundesrepublik abgesetzt und soll 2001 in Syrien gestorben sein. (dpa/jW)

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