27.11.2019 / Kapital & Arbeit

Kritik an Vorstoß zu Neuregelung von Lebensmittelkontrollen

Berlin. Lebensmittelkontrollen in Deutschland sollen nach Angaben des Bundesagrarministeriums stärker auf auffällige Betriebe mit Problemen ausgerichtet werden. Die Behauptung, die Kontrollen würde damit verringert, sei falsch, sagte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage der Deutschen Presseagentur in Berlin. Ziel einer geplanten Vorschriftsänderung sei es, Unternehmen mit höherem Risiko für Gesundheitsgefahren häufiger zu kontrollieren. Es sei wenig sinnvoll, unauffällige Betriebe mit guten Qualitätsregeln ständig in kurzen Abständen zu kontrollieren.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch warnte vor einer erheblichen Schwächung der Lebensmittelsicherheit. Durch eine Verringerung der vorgegebenen Routinekontrollen dürfte in den dafür zuständigen Ländern und Kommunen wahrscheinlich noch mehr am Personal gespart werden. Denn daran orientiere sich auch die Stellenplanung in den Kontrollbehörden. Laut Bundesagrarministerium soll in der Risikobewertung künftig auf Wunsch der Länder mehr Gewicht auf das Verhalten des Unternehmers, die Verlässlichkeit von Eigenkontrollen und das Hygienemanagement gelegt werden. Eine Neufassung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift wird derzeit mit den Ländern beraten, sie soll voraussichtlich Mitte 2020 in Kraft treten.

Nach mehreren Rückrufen keimbelasteter Produkte hatten sich Bund und Länder Ende Oktober unter anderem darauf verständigt, dass Unternehmen den Behörden Lieferlisten künftig digital bereitstellen sollen. Außerdem soll eine zentrale Datenbank zu Keimfunden aufgebaut werden, um das Rückrufprozedere zu beschleunigen. Verbraucherschützer reagierten enttäuscht auf die Pläne und pochen auf deutlich weitergehende Konsequenzen. (dpa/jW)

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