Berlin. Der geplante »Mietendeckel« des Berliner Senats verstößt nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums gegen das Grundgesetz. Das Land Berlin sei »kompetenzrechtlich gehindert«, Gesetze zur Mietenbegrenzung zu erlassen, schreibt das Ministerium in einer E-Mail an den Berliner CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Wegner, die die Berliner CDU am Samstag veröffentlichte. Der Grund: Die Mietpreisbegrenzung sei mit der Mietpreisbremse bereits durch den Bund »umfassend und abschließend geregelt« worden. Die Entscheidung des Bundes dürfe nicht durch Einzelentscheidungen eines Landes »verfälscht werden«. (dpa/jW)