01.11.2019 / Kapital & Arbeit

Eilantrag gegen EZB-Anleihenkäufe gescheitert

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die neuen Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) abgewiesen. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung hätte nicht nur vorläufigen Charakter, heißt es in dem Beschluss, der am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlicht wurde. Die Zielsetzung der Käufe könnte dadurch stark eingeschränkt, womöglich sogar verhindert werden. Außerdem stehe die Entscheidung über mehrere Verfassungsklagen gegen die Käufe kurz bevor. Gegen das Kaufprogramm der EZB läuft seit längerem ein Verfahren in Karlsruhe. Der Eilantrag stammt von einer Gruppe von Klägern, die von dem neoliberalen Finanzwissenschaftler Markus Kerber vertreten wird. Kerber ist regelmäßiger Autor des rechten Onlineportals »Achse des Guten« und Mitglied der »Clausewitz-Gesellschaft« – ein Zusammenschluss aktiver und ehemaliger Offiziere in der BRD. Kerber wollte erreichen, dass die Bundesbank von der Beteiligung der Anleihenkäufe freigestellt wird. (dpa/jW)

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