17.10.2019 / Kapital & Arbeit

»Mall of Berlin«: Gericht urteilt gegen Bauarbeiter

Berlin. Bei der Pleite eines Subunternehmens können Arbeiterinnen und Arbeiter sich ihren Lohn nicht beim Bauherren holen, entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Geklagt hatten zwei Bauarbeiter gegen die HGHI Leipziger Platz GmbH & Co. KG, welche an der Errichtung des Einkaufszentrums »Mall of Berlin« beteiligt war, wie die Gewerkschaft Freie Arbeiterinnnen- und Arbeiter-Union (FAU) am Mittwoch nachmittag mitteilte. Das Gericht hat demnach entschieden, dass die bestehenden Gesetze eine Haftungsverantwortung des Investors nicht vorsehen, wenn das errichtete Gebäude nur vermietet und nicht verkauft wird. Die Taschen der Arbeiter blieben deshalb weiterhin leer.

Ein Generalunternehmen hatte mehrere Subunternehmen eingeschaltet. Bei einem solchen arbeiteten auch die Kläger. Trotz eines rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Urteils blieb das Subunternehmen einen Teil des Lohns schuldig. Weil auch der Generalunternehmer insolvent war, wandte sich der Kläger mit seiner Lohnforderung an den Bauherren. Schließlich habe dieser als »Unternehmer« den Bauauftrag vergeben.

Wie das BAG nun entschied, haften nur Unternehmen, die sich zur Erbringung der Bauleistungen verpflichtet haben, und sich zur Erfüllung dieser Pflicht eines oder mehrerer Subunternehmen bedienen. Dies treffe auf den Bauherren und Betreiber des Einkaufszentrums nicht zu. (AFP/jW)

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