02.10.2019 / Inland

Fall Amad A.: Fehler in Datenbearbeitung der Polizei

Düsseldorf. Die Verwechslung des unschuldig in der Justizvollzugsanstalt Kleve inhaftierten Syrers Amad A. mit einem anderen Mann ist durch einen Fehler in der Datenbearbeitung der Polizei in Siegen begünstigt worden. Eine Sachbearbeiterin der Siegener Polizei sagte am Dienstag in Düsseldorf einem Bericht des WDR zufolge als Zeugin im Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags aus, dass sie Personendateien auf Anweisung zusammengeführt und nicht mitbekommen habe, dass dies irgendwann verboten worden sei.

Von einer entsprechenden Verfügung habe sie erst bei ihrer Vernehmung nach dem Tod des Syrers erfahren. Sie habe aber immer nur auf Anweisung Dateien zusammengeführt. Wer die Anweisung erteilt habe, wisse sie nicht. Amad A. starb im September 2018 infolge eines Feuers in seiner Zelle an seinen Verletzungen. Wochenlang hatte der 26Jährige wegen eines Diebstahls in Kleve im Gefängnis gesessen, den er nicht begangen hatte.

Die Frau habe ausgesagt, sie sei nur eineinhalb Tage lang für ihren Job als Eingeberin in die neue Datenbank »Viva« geschult worden und habe dies als sehr unzureichend empfunden. Wenn sie Anweisungen hinterfragt habe, sei ihr von ihrem Vorgesetzten mitgeteilt worden: »Du bist eine reine Eingabekraft. Das hast du nicht zu hinterfragen.« (jW)

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