04.10.2019 / Feuilleton / Seite 11

Schlussstrich

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat die wertvolle Sammlung eines früheren jüdischen Kunsthändlers aus Baden-Baden seinen Erben zugesprochen. Die Porzellansammlung sowie mehrere Gobelins und Ölgemälde waren in der Nazizeit vom Staat Baden vereinnahmt worden und so ins Badische Landesmuseum gekommen. In einer am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung setzte das OLG einen Schlussstrich unter einen Rechtsstreit um Erbscheine zwischen den Erben und einer jüdischen Gemeinde und klärte die Erbfolge. Die Entscheidung ist dem OLG zufolge rechtskräftig. (dpa/jW)

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