17.09.2019 / Inland

Mordfall Lübcke: Zweiter Verdächtiger schwer belastet

Der seit Juni wegen Beihilfe in Untersuchungshaft sitzende Markus H. könnte stärker in die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke eingebunden gewesen sein als bisher bekannt, wie die Süddeutsche Zeitung (online) am Montag abend berichtete. Das gehe aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der am Freitag veröffentlicht worden war. Demnach gibt der Beschluss Einblicke in neue Ermittlungsergebnisse, die ein anderes Licht auf die Rolle von Markus H. und die Radikalisierung des mutmaßlichen Mörders Stephan Ernst werfen.

Der BGH hat die Vorwürfe gegen H. jetzt konkretisiert: Stephan Ernst und Markus H., die sich aus der Kasseler Neonaziszene kannten, hätten sich spätestens ab 2014 gemeinsam weiter radikalisiert, so die Richter. Sie teilten die faschistische Gesinnung, nahmen an rechten Demonstration teil und gingen gemeinsam im Schützenverein schießen. Die beiden Freunde hätten sich nach Ansicht des BGH außerdem darin bestätigt, »zur Abwendung der aus ihrer Sicht bedenklichen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland sich bewaffnen und nunmehr aktiv werden zu müssen«.

Eine Zeugin sagte laut BGH aus, ihr gegenüber habe Markus H. auch einmal behauptet, sich im Falle der Diagnose einer schweren Erkrankung mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft sprengen zu wollen und dabei möglichst viele »Kanaken« mit in den Tod zu nehmen. Insgesamt sei sein Lebensstil auf Verheimlichung angelegt gewesen. Die Zeugin bezeichnete Markus H. als »Denker« und Stephan Ernst als »Macher«. (jW)

https://www.jungewelt.de/artikel/363415.bgh-beschluss-mordfall-lübcke-zweiter-verdächtiger-schwer-belastet.html