27.08.2019 / Kapital & Arbeit

Kartellamt unterliegt vor Gericht gegen Facebook

Düsseldorf. Der Versuch des Bundeskartellamts, Facebooks Datensammlung in der BRD mit Hilfe des Wettbewerbsrechts einzuschränken, dürfte nun lange die Gerichte beschäftigen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf meldete am Montag erhebliche Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter an. Deshalb müsse Facebook die Anordnungen des Kartellamts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens nicht umsetzen. Die Behörde kündigte umgehend Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof an.

Das Bundeskartellamt hatte im Februar unter anderem verfügt, dass Facebook Daten seiner Dienste wie Instagram und Whatsapp oder von Websites anderer Anbieter nur noch mit dem Facebook-Konto des Nutzers verknüpfen dürfe, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt. Auch die Sammlung von Daten der Drittwebseiten wurde von einer Einwilligung abhängig gemacht. Facebook bekam damals zwölf Monate Zeit, die Anordnungen umzusetzen. Das Online-Netzwerk legte Beschwerde beim Oberlandesgericht ein. (dpa/jW)

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