26.07.2019 / Inland

Landesliste: Teilerfolg für sächsische AfD

Leipzig. In der juristischen Auseinandersetzung um ihre Kandidatenliste zur Landtagswahl in Sachsen hat die AfD vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof einen Teilerfolg erzielt. Nach einer im Eilverfahren getroffenen Entscheidung der Leipziger Richter vom Donnerstag abend darf die Partei bei dem Urnengang am 1. September mit 30 statt nur 18 Kandidaten antreten.

Auch im eigentlichen Verfahren, in dem es um die Frage geht, ob die Kürzung der Liste rechtens war, will das Gericht noch vor der Wahl Klarheit schaffen. Diese Entscheidung ist für den 16. August terminiert, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidung vom Donnerstag bezog sich auf Anträge der AfD, mit denen die Partei die vorläufige Zulassung der gestrichenen Kandidaten erreichen wollte.

Für die Plätze 19 bis 61 hatte der Landeswahlausschuss am 5. Juli die Aufstellung wegen formaler Mängel für ungültig erklärt. Beanstandet wurde unter anderem, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei getrennten Parteitagen bestimmte und auch das anfangs beschlossene Wahlverfahren später änderte. (dpa/jW)

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