10.07.2019 / Ausland

EU-Gericht: Türkei muss Demirtas entschädigen

Strasbourg. Eine Verurteilung des kurdischen Oppositionspolitikers Selahattin Demirtas wegen einer Aussage im Fernsehen hat nach einem Gerichtsentscheid gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Die Türkei müsse dem derzeit inhaftieren Demirtas deshalb insgesamt 3.500 Euro Entschädigung zahlen, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Dienstag in Strasbourg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben drei Monate Zeit, um die Entscheidung an die höchste Instanz – die Große Kammer des EGMR – verweisen zu lassen.

Gegen den ehemaligen Chef der kurdischen Oppositionspartei HDP laufen in der Türkei zahlreiche Prozesse. In diesem Fall geht es um eine zehnmonatige Haftstrafe wegen »Terrorpropaganda«, die ein Gericht in der türkischen Stadt Diyarbakir 2010 verhängt hatte. Demirtas hatte laut Gerichtsunterlagen im Jahr 2005 in einem im Fernsehen übertragenen Telefongespräch bessere Haftbedingungen für den im Gefängnis sitzenden Chef der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), Abdullah Öcalan, gefordert. Die Haftstrafe wurde später ausgesetzt, Demirtas trat sie nie an. Er sitzt derzeit aufgrund des Hauptverfahrens seit November 2016 in Untersuchungshaft. Ihm werden unter anderem Leitung einer Terrororganisation und Terrorpropaganda vorgeworfen. (dpa/jW)

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