20.06.2019 / Inland

Aktive NPD-Funktionäre können Waffenschein verlieren

Leipzig. Aktive Funktionäre der verfassungsfeindlichen NPD besitzen in der Regel nicht die nötige Zuverlässigkeit für den Besitz einer Waffe. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Allerdings müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden, ob die sogenannte Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit durch das Verhalten eines Parteimitglieds widerlegt werden könne. Dafür reiche es nicht aus, dass der Betreffende bisher unbescholten sei. Es komme auch darauf an, ob er sich von hetzerischen und aggressiven Parteianhängern deutlich distanziere.

Der Entscheidung lag der Fall eines Mannes zugrunde, der im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge stellvertretender NPD-Chef war und im Kreistag sowie in einem Gemeinderat saß. Der Landkreis hatte dem Sportschützen seine Waffenbesitzkarte aberkannt. Der klagte dagegen. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen war er unterlegen. Dieses Urteil hob das Bundesverwaltungsgericht jetzt jedoch auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Das OVG solle prüfen, ob der Mann sich nicht doch von gewaltgeneigten NPD-Anhängern distanziert habe und der Entzug der Waffenbesitzkarte deswegen unberechtigt gewesen sei. (dpa/jW)

https://www.jungewelt.de/artikel/357421.aktive-npd-funktionäre-können-waffenschein-verlieren.html