24.05.2019 / Inland

Wahl-O-Mat geht wieder online

Köln. Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung soll nach einer außergerichtlichen Einigung rasch wieder im Internet verfügbar sein. Ein Sprecher der Bundeszentrale bestätigte am Donnerstag abend, dass es auf Initiative des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster eine außergerichtliche Einigung mit der Partei »Volt Deutschland« gegeben habe. Der Wahl-O-Mat werde demnach in der gewohnten Form wieder online gehen können. »Wir sichern zu, dass bei zukünftigen Wahlen der Wahl-O-Mat weiterentwickelt wird«, so der Sprecher. Dann werde man die eigenen Ansichten mit allen Parteien bereits auf einen Klick vergleichen können.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag in einer Eilentscheidung beanstandet, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteilige, weil man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen könne, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Das Gericht verbot der Bundeszentrale, das Internetangebot in seiner derzeitigen Form weiter zu betreiben. (dpa/jW)

https://www.jungewelt.de/artikel/355626.außergerichtliche-einigung-wahl-o-mat-geht-wieder-online.html