16.05.2019 / Inland

RBB muss NPD-Spot zeigen

Karlsruhe. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss einen Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Mittwoch einem Eilantrag der extrem rechten Partei statt. Der RBB hatte die Ausstrahlung zuvor wegen volksverhetzende Inhalte abgelehnt. Dies sahen die Verfassungsrichter nicht als vollständig erwiesen an. Maßgeblich sei bei der Prüfung allein der Spot selbst und nicht die »inhaltliche Haltung oder die parteiliche Programmatik« der NPD, hieß es zur Begründung. Das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin hatten die Auffassung des Senders zuvor bestätigt und Eilanträge der NPD zurückgewiesen. (AFP/jW)

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