17.05.2019 / Feminismus / Seite 15

Urteil nach Vierfachmord an Frau und Kindern

Ansbach. Ein Mehrfachmörder aus Gunzenhausen, den sein Schwager im Zeugenstand als besitzergreifenden Haustyrannen beschrieben hatte, ist vom Landgericht Ansbach zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die erste große Strafkammer sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 31jährige seine drei Kinder und deren Mutter im vergangenen Juni im mittelfränkischen Gunzenhausen ermordet hatte. Die Frau war noch mit ihm verheiratet, hatte sich aber von ihm getrennt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre dann rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter Claus Körner folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe ein unfassbares Verbrechen begangen, sagte er zur Begründung.

Der Schwager des Angeklagten hatte ausgesagt, dass dieser seine Schwester immer wieder aufs übelste beleidigt habe. Bereits bei Kleinigkeiten sei er ausgerastet. »Das hat sich über die Jahre nicht gebessert. Wir haben ihn belehrt, er soll damit aufhören. Aber er hat uns alle manipuliert und belogen.« Dennoch habe seine Schwester gezögert, sich von ihrem Mann zu trennen – auch wegen der drei Kinder. »Sie hatte Angst, das allein zu bestreiten«, berichtete ihr Bruder. Offenbar habe sie schon länger in extremer Angst gelebt. Schon einmal habe der Angeklagte ihr damit gedroht, dass er den Kindern etwas antue, wenn sie ihn verlasse. Schließlich habe sie dennoch den Entschluss gefasst, sich von dem immer wieder gewalttätigen Mann zu trennen. Nachdem er seine zwei Söhne in deren Kinderzimmer geschlagen habe, hatte die Polizei bereits ein Kontaktverbot verhängt. Unter einem Vorwand verschaffte sich der Familienvater schließlich am Tattag Zugang zur Wohnung seiner Ehefrau. Auch deren Bruder, der zum Schutz seiner Schwester in der Familienwohnung übernachtete, konnte die Taten nicht mehr verhindern. (dpa/jW)

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