16.04.2019 / Inland

Gerichtsurteil: Betreute Menschen dürfen wählen

Karlsruhe. Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung steht nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Wahlrecht bereits zur EU-Wahl am 26. Mai zu. Betroffen sind Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, etwa wegen geistiger Behinderung, psychischer Erkrankung oder weil sie wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik einsitzen. Sie müssen allerdings für die Teilnahme an der Wahl einen gesonderten Antrag stellen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Montag sofort im Anschluss an eine mündliche Verhandlung. Die oppositionellen Bundestagsparteien Grüne, Linke und FDP hatten einen entsprechenden Eilantrag gestellt. Dass der bisherige Ausschluss von Betreuten gegen das Grundgesetz verstößt, hatte das oberste deutsche Gericht bereits festgestellt. Der Bundestag wollte Betreuten das Wahlrecht jedoch erst nach der EU-Wahl einräumen. Es geht um mehr als 80.000 Betroffene.

Für die Antragsteller sprach der Bevollmächtigte Ulrich Hufeld in der Verhandlung von einer Falschbestimmung des Wahlvolks, wenn Betreute ausgeschlossen werden. »Es ist nicht erklärbar, warum am 26. Mai verfassungswidriges Recht gelten soll.« Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, gab dagegen zu bedenken, dass eine Änderung zu diesem Zeitpunkt mehr Schaden als Nutzen anrichten könne. »Uns fehlt die Zeit zum Ändern der Wählerverzeichnisse.« Diese seien bereits erstellt. (dpa/jW)

https://www.jungewelt.de/artikel/353380.eu-wahl-gerichtsurteil-betreute-menschen-dürfen-wählen.html