10.04.2019 / Inland

Scholz präsentiert Grundsteuerreform

Berlin. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat am Dienstag in Berlin einen Gesetzentwurf für die Neuregelung der Grundsteuer vorgelegt. Bei der Reform sollen Mieter und Hausbesitzer von Mehrbelastungen unterm Strich verschont bleiben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Aktuell werden noch Grundstückswerte von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland genutzt. Die Grundstücke sollen nun zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden, danach alle sieben Jahre. Dabei sollen vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Erstmals soll die neu berechnete Grundsteuer 2025 fällig werden.

Laut Ministerium liegt das jährliche Aufkommen durch die Grundsteuer bei rund 14,8 Milliarden Euro. Wie hoch die Steuer am Ende genau ausfällt, bestimmen die Kommunen mit dem so genannten Hebesatz. Ob die Gesamtbelastung für die Bürger die bisherigen rund 14,8 Milliarden Euro pro Jahr tatsächlich nicht übersteigt, liegt in ihrer Hand. Scholz gab sich zuversichtlich, dass die Kommunen auf mögliche Mehreinnahmen durch die Reform verzichten.

Die Kommunen sollen mit der geplanten Grundsteuerreform angeblich ein Druckmittel für den Wohnungsbau in die Hand bekommen. Die so genannte Grundsteuer C für bislang unbebaute Flächen solle wieder eingeführt werden, kündigte Scholz an. Damit könnten ungenutzte Flächen höher besteuert werden. Bei bestimmten unbebauten Grundstücken sollen die Kommunen den Plänen des Ministeriums zufolge den Hebesatz höher ansetzen können, »um so ein bisschen Druck auf die Grundstückseigentümer zu machen, dass sie ihr Grundstück mal nutzen«, wie der Minister erklärte. (dpa/jW)

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