28.02.2019 / Sport / Seite 16

Mehr Werbung

Bonn. Deutsche Sportler und ihre Sponsoren haben bei Olympischen Spielen künftig deutlich mehr Werbemöglichkeiten. Auf Drängen des Bundeskartellamtes haben sich das Internationale Olympische Komitee (IOC) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zu einer Lockerung der Regel 40 der Olympischen Charta bereiterklärt. Nach Regel 40, Paragraf 3 der Olympischen Charta dürfen Athleten während der Spiele nicht mit Namen oder Bildern werben. DOSB und IOC hätten sich nun verpflichtet, diese Werbemöglichkeiten »erheblich zu erweitern«, wie das Kartellamt mitteilte. Das hatte bereits 2017 gegen DOSB und IOC ein Verwaltungsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eingeleitet. Künftig hätten deutsche Sportler nun »deutlich mehr Handlungsspielraum bei der Vermarktung ihrer Person«, freute sich Andreas Mundt, Präsident der Behörde. Konkret können Athleten Olympiafotos nutzen, auf denen keine olympischen Symbole zu sehen sind. Sie können auf Social-Media-Kanälen bestimmte Inhalte mit Grußbotschaften an den Sponsor versehen. Und bei Streitigkeiten entscheiden künftig nicht mehr Sport-, sondern Zivilgerichte. (sid/jW)

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