13.02.2019 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Autobahnbetreiber muss Kosten tragen

München. Im Streit um den Ausbau der Autobahn 8 zwischen Augsburg und Ulm hat der Bund auch in zweiter Instanz Recht bekommen. Er muss dem privaten Autobahnbetreiber, der mit dem Ausbau und dem Betrieb des Teilstücks beauftragt worden war, nicht die Mehrkosten in Höhe von 34,4 Millionen Euro erstatten. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) am Dienstag. Der Bund hatte das Unternehmen im Jahr 2011 mit dem Bau des rund 58 Kilometer langen Streckenabschnitts beauftragt. Mit 75 Millionen Euro hatte der Staat das Projekt angeschoben. Die Vergütung sollte sich nach der Zahl der die Strecke nutzenden Lastwagen richten. (dpa/jW)

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