Luxemburg. Großbritannien bleibt bis zum EU-Austritt der gemeinsamen Asylpolitik der Europäischen Union verpflichtet. Der bereits 2017 gestellte Austrittsantrag des Vereinigten Königreichs habe darauf keinen Einfluss, bekräftigte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg. Alle EU-Vorschriften blieben bis zum Vollzug des Austritts in Kraft. (dpa/jW)