17.01.2019 / Feuilleton / Seite 10

Loveprozess

Der seit Dezember 2017 laufende Loveparade-Prozess könnte ohne Urteil zu Ende gehen. Das Landgericht Duisburg hat eine Einstellung vorgeschlagen. Strittig ist, ob Geldauflagen verhängt werden und wer die Prozesskosten trägt. Einer Einstellung des Verfahrens müssten Verteidiger und Staatsanwälte für jeden einzelnen der zehn Angeklagten zustimmen. Allerdings droht Ende Juli 2020 die Verjährung. Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg kamen 21 Menschen bei einer Massenpanik ums Leben. (dpa/jW)

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