09.01.2019 / Antifaschismus / Seite 15

Justizdesaster soll »Einzelfall« bleiben

Potsdam. Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Die Linke) hat Bedauern über die Freilassung des Ex-NPD-Politikers Maik Schneider geäußert. Die vom Oberlandesgericht (OLG) verfügte Aufhebung des Haftbefehls werde viele Menschen demotivieren, die sich jeden Tag auf der Straße und in den Ämtern gegen rechts einsetzten, sagte Ludwig am Freitag im Inforadio des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB). Der Minister sprach aber von einem Einzelfall. Schneider werde der Strafverfolgung nicht entgehen.

Der frühere NPD-Politiker war im Februar 2017 wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft im brandenburgischen Nauen zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Sommer 2015 war die Sporthalle der Schule, die als Notunterkunft für Asylsuchende vorgesehen war, durch die Flammen völlig zerstört worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil später unter anderem wegen Befangenheit eines Schöffen auf. Daher begann im Oktober ein neues Verfahren gegen Schneider vor dem Potsdamer Landgericht. In dem Prozess sind derzeit Termine bis März angesetzt. Das OLG hob aber den Haftbefehl am Donnerstag auf. Schneiders Verteidiger hatte Beschwerde gegen die weitere U-Haft eingelegt. Der Strafsenat begründete seine Entscheidung mit den erheblichen Verfahrensverzögerungen durch die Justiz, die sich auf mehr als sechs Monate summiert hätten, und die dadurch bereits lang andauernde Untersuchungshaft. (AFP/jW)

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