18.12.2018 / Inland / Seite 5

Entschädigung für Enteignung steuerfrei

Münster. Eine Entschädigung für ein enteignetes Grundstück muss nach einer Entscheidung des Finanzgerichtes Münster nicht versteuert werden. Denn ein »auf die Veräußerung gerichteter rechtsgeschäftlicher Wille« sei bei einer Enteignung nicht erkennbar, entschied das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Nach der Enteignung waren dem Kläger 600.000 Euro Entschädigung zugesprochen worden. Davon wollte der Fiskus aber 175.000 Euro Steuern kassieren. (dpa/jW)

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