Karlsruhe. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung zu sogenannten Staatstrojanern im baden-württembergischen Polizeigesetz eingereicht. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe bestätigte am Freitag den Eingang.
Die Polizei in Baden-Württemberg dürfe Sicherheitslücken für die Überwachung mit Cyberangriffen ausnutzen, statt die Lücken den Herstellern zu melden. Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ermögliche es, Kommunikation abzufangen und zu überwachen, bevor sie verschlüsselt und verschickt werde. (dpa/jW)