13.11.2018 / Inland / Seite 2

UFO setzt sich gegen Ryanair durch

Mörfelden-Walldorf. Die Unabhängige Flugbegleiter-Organisation (UFO) darf in ihren öffentlichen Äußerungen weiterhin die prekären Arbeitsbedingungen des Ryanair-Kabinenpersonals in einen Zusammenhang mit der Flugsicherheit stellen. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies einen Antrag des irischen Billigfliegers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die UFO zurück, wie die Gewerkschaft am Montag mitteilte. Demnach sieht das Gericht die Bemerkungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Ryanair nutzte die Warnungen von UFO, die schlechten Arbeitsbedingungen des Kabinenpersonals könnten auch ein Sicherheitsrisiko darstellen, als Grund, die ursprünglich für Mitte Oktober geplanten Tarifverhandlungen abzusagen. (AFP/jW)

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