24.10.2018 / Inland / Seite 4

Petry: Anklage wegen Meineids zugelassen

Dresden. Die Ex-AfD-Chefin Frauke Petry muss sich wegen des Verdachts auf Meineid vor Gericht verantworten. Das Landgericht Dresden ließ die Anklage gegen Petry zu, wie es am Dienstag mitteilte. Der Prozess soll im kommenden Jahr beginnen. Petry wird vorgeworfen, als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Das Gremium befasste sich mit der Gewährung von Wahlkampfdarlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei im Jahr 2014. Petry soll im Zeugenstand erklärt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Wahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Laut Darlehensvertrag sollte aber ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten. (dpa/jW)

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