04.09.2018 / Feuilleton / Seite 11

Fernsehähnlich

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat wegen Schleichwerbung 5.000 Euro Bußgeld gegen einen Youtuber verhängt. »Leon Machère« wirbt auf seinem Videokanal (mehr als zwei Millionen Abonnenten) für eine mit der Folierung seines Autos befasste Firma und wollte das Video trotz mehrfacher Aufforderung nicht als Dauerwerbesendung kennzeichnen. Die Werbegrundsätze aus dem Rundfunkstaatsvertrag gelten »auch für fernsehähnliche Telemedien«, teilte die Anstalt am Montag mit, »Dauerwerbesendungen müssen (…) während ihres gesamten Verlaufs als solche gekennzeichnet werden«. (dpa/jW)

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