16.08.2018 / 0

Rotlicht: Staat

Daniel Bratanovic

Jeder Flecken dieses Planeten ist Teil irgendeines souveränen Staates oder abhängiges Gebiet eines solchen Staates. Jeder Flecken? Zugegeben, Arktis und Antarktis sind Terra Nullius, Niemandsland, und die Hohe See ist ein rechtsfreier Raum, der schwerreichen Yachtbesitzern die Möglichkeit bietet, eigene Formen souveräner Herrschaft zu etablieren. Ansonsten aber ist der Staat oder vielmehr sind Staaten ubiquitär, das heißt überall. Innerhalb seines Machtbereichs begegnet man ihm auf Schritt und Tritt: in Ämtern und Behörden, in der Schule oder beim Polizeieinsatz, beim Anblick der Nationalflagge oder beim Klang der Hymne, bei der Entrichtung von Steuern und bei der Berücksichtigung bzw. Missachtung der Straßenverkehrsordnung.

Staat in seiner allgemeinsten Form lässt sich definieren als dauerhaft organisierter Herrschaftsverband auf einem begrenzten Territorium (Staatsgebiet), der gegenüber den Verbandsangehörigen (Staatsvolk) das Gewaltmonopol (Staatsgewalt) beansprucht. Damit ist indessen weder von seiner jeweils spezifischen Form noch von seinem spezifischen Inhalt sonderlich viel ausgesagt. In einer weiten Auslegung können zwar auch die Gemeinwesen der Antike als Staat bezeichnet werden, wer das allerdings tut, droht wesentliche Unterschiede zu übersehen. Moderne Staatlichkeit entstand nach Ablösung feudalrechtlicher Herrschaftsverhältnisse und fiel zeitlich mit der Ausbildung des Weltmarkts mehr oder weniger zusammen. Thomas Hobbes ging in seiner Gesellschaftstheorie während jener Ära des Handelskapitals von einem Naturzustand aus, in dem gleiche Individuen einander in einem Konkurrenzverhältnis gegenüberstehen. Selbsterhaltungstrieb und Todesfurcht lassen sie aus diesem Naturzustand heraustreten und die Macht auf einen von ihnen unabhängigen Souverän übertragen. Insofern Hobbes öffentliche (Staat) und private Sphäre (Eigentum) trennt, beschreibt er als einer der ersten ein wesentliches Charakteristikum der bürgerlichen Gesellschaft, das noch in der Rechtsphilosophie Hegels und in den »Gefängnisheften« Gramscis eine bedeutende Rolle spielt.

Dass der bürgerliche Staat ein Klassenstaat ist, lässt sich schlechterdings nicht bestreiten. Eine bekannte Formulierung im »Manifest der Kommunistischen Partei« von 1848 lautet: »Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuss, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisklasse verwaltet.« Und an anderer Stelle heißt es da: »Die politische Gewalt im eigentlichen Sinne ist die organisierte Gewalt einer Klasse zur Unterdrückung einer anderen.« Die schmerzhaften Erfahrungen einer rüde und rücksichtslos vorgehenden Staatsgewalt, die eine entstehende Arbeiterbewegung in den folgenden Jahrzehnten immer wieder machen musste, geben dieser Einschätzung von Marx und Engels durchaus recht. Nicht ausgesagt ist damit jedoch, in welchem Verhältnis dieser »Ausschuss« zur Klasse steht und ob sich die »Bourgeoisklasse« die Staatsgewalt ganz unmittelbar unterwirft. Anders gefragt, nämlich mit dem sowjetischen Rechtstheoretiker Eugen Paschukanis: »Warum wird der Apparat des staatlichen Zwangs nicht als privater Apparat der herrschenden Klasse geschaffen, warum spaltet er sich von der letzteren ab und nimmt die Form eines unpersönlichen, von der Gesellschaft losgelösten Apparats der öffentlichen Macht an?«

Ob nun Eigentümer von Produktionsmitteln oder Verkäufer von Arbeitskraft – auf der Ebene der Zirkulation sind alle Tauschenden gleich. Erst der Staat aber garantiert die wechselseitige Anerkennung der Warenbesitzer. Rechtsgleichheit und »freier Wille« der Vertragspartner sind gerade die Vollzugsform der Ausbeutung im kapitalistischen Betrieb, das Gewaltmonopol schützt das Privateigentum und verhindert, dass der Tauschakt zu einem der physischen Gewalt gerät. Es ist der bürgerliche Staat, der »die Regeln des Verkehrs zwischen den Warenbesitzern personifiziert« (Paschukanis). Und insofern ist er nicht anders denkbar, denn als »Staat des Kapitals«.

https://www.jungewelt.de/aktion/sommer-2018/338249