09.08.2018 / Feuilleton / Seite 10

Zu scharf

Weil er vier Ölgemälde mit seiner Arbeit beschädigt hat, soll ein Restaurator einem Galeristen 26.000 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht München bestätigte am Mittwoch weitgehend ein früheres Urteil des Landgerichts Traunstein, das der Beschuldigte angefochten hatte. Der Restaurator soll u. a. das Gemälde »Der Schreiber« von Carl Spitzweg (1808–1885) mit zu scharfen Lösungsmitteln gereinigt haben. (dpa/jW)

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