13.07.2018 / Kapital & Arbeit / Seite 9

Kartellstrafe gegen Stahlproduzenten

Bonn. Wegen verbotener Preisabsprachen und des Austauschs wettbewerblich sensibler Informationen hat das Bundeskartellamt gegen sechs Edelstahlunternehmen und einen Branchenverband Bußgelder von insgesamt rund 205 Millionen Euro verhängt. Eingeleitet worden sei das Verfahren Ende 2015 nach einem sogenannten Kronzeugenantrag des österreichischen Stahlkonzerns Voestalpine, berichtete das Kartellamt am Donnerstag in Bonn. Die betroffenen Firmen, darunter die Stahlkonzerne Arcelor-Mittal und Saarstahl AG, hätten die Vorwürfe eingeräumt und einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens zugestimmt, hieß es. (dpa/jW)

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