25.06.2018 / Schwerpunkt / Seite 3

Hintergrund: Hoheitsgewässer

Nicht nur im Rahmen von Rimpac sind deutsche Militärs in ostasiatisch-pazifischen Gewässern unterwegs. Deutsche Beobachter beteiligen sich auch – das hat Frankreichs Verteidigungsministerin Florence Parly kürzlich ausgeplaudert – an Patrouillenfahrten im Südchinesischen Meer.

Vor allem die Vereinigten Staaten veranstalten dort regelmäßig derartige Touren – häufig in Form sogenannter Freedom of Navigation Operations. Im Hintergrund steht der Streit darum, wem die zahlreichen Inseln und Riffe im Südchinesischen Meer gehören. Anspruch darauf erheben neben der Volksrepublik China fast alle anderen Anrainerstaaten des Meeres. Die meisten haben auch begonnen, einzelne Riffe militärisch zu nutzen. Die westlichen Staaten erkennen dabei gezielt Chinas Ansprüche nicht an. Diejenigen anderer Länder werden nicht hinterfragt. Um die Nichtanerkennung deutlich zu machen, genügt es, die Zwölf-Meilen-Zone vor einem von Beijing beanspruchten Riff mit einem Kriegsschiff zu durchqueren. Denn die chinesische Interpretation des Völkerrechts – übrigens auch die vietnamesische – geht davon aus, dass man die Durchfahrt eines Kriegsschiffs vorab beim Küstenstaat anmelden muss. Indem US-Kriegsschiffe dies verweigern, stellen sie klar, dass die Volksrepublik das betreffende Riff ihrer Ansicht nach zu Unrecht nutzt. Selbst die offiziöse Berliner Stiftung Wissenschaft und Politik hat die US-Praktiken einmal verächtlich »moderne Kanonenbootpolitik« genannt.

Seit geraumer Zeit führen nun auch Frankreich und Großbritannien solche Patrouillenfahrten durch. Beim diesjährigen »Shangri-La Dialogue« gaben Parly und ihr britischer Amtskollege Gavin Williamson bekannt, sie würden diese Fahrten in Zukunft sogar noch ausweiten. Parly fügte hinzu: »Auch deutsche Beobachter haben sich auf unseren Schiffen eingeschifft.« Laut Berichten hat es sich dabei um das französische Schiff »Dixmude« gehandelt, das die Hoheitsgewässer einiger von China militärisch genutzter Spratly-Riffe passierte. (jk)

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